Steuerrecht: Beim Firmenwagen darf die Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht in den Gesamtkosten verschwinden
Ein Arbeitgeber stellt einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen darf. Der Arbeitnehmer beteiligt sich an den Leasingkosten seines Arbeitgebers für diesen Pkw (hier in Höhe von 2.000 € im Jahr). Da er ein Fahrtenbuch führt, zieht er unter Ansatz der danach ermittelten privat gefahrenen Kilometer und der sich daraus ergebenden anteiligen Kostenhöhe seine Zuzahlung ab und versteuert die Differenz als Arbeitsverdienst. Das Finanzamt zog jedoch die 2.000 Euro von den Gesamtkosten für den Pkw ab und ermittelte aus dem Ergebnis den steuerpflichtigen Arbeitsverdienst für die Privatnutzung des Wagens – nachteilig für den Arbeitnehmer.
Das Finanzgericht Münster korrigierte das: Zunächst müssten die Kosten für das Firmenfahrzeug ohne Zuzahlung ermittelt werden. Daraus sei der geldwerte Vorteil, den der Mitarbeiter durch die Privatnutzung des Firmenwagens erlangt habe, zu berechnen. Seine Zuzahlung könne er dann als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
(FG Münster, 11 K 2817/11 E vom 28.03.2012)